Unter einem sog. „Behindertentestament“ versteht man, eine letztwillige Verfügung, die v.a. von Eltern behinderter Kinder verfasst wird. Der Zweck dieses Testaments liegt darin, den Kindern die volle staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass der Staat auf das Vermögen des Erblassers, meist der Eltern, zugreifen kann und das weitere Vermögen in der weiteren Familie zu belassen.
Mietpreisbremse – Schutz der Mieter vor überhöhten Mieten
Mit der Einführung der Mietpreisbremse wird ein Vorhaben der Regierungsparteien aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Im Sommer 2013 haben die Länder bereits einen Schutz der Mieter ...