1. Der Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme bedarf dann nicht der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits ...
Die Kündigung der Wohnung einer betreuten Person durch den Betreuer ist ein ganz erheblicher Eingriff in die Grundrechte der betreuten Person, insbesondere dann, wenn die Kündigung gegen den Willen ...
Ziel der Unterhaltsreform war vor allem die Stärkung des Kindeswohls, des Grundsatzes der Eigenverantwortung nach der Ehe und eine Vereinfachung des Unterhaltsrechtes ...